Lohnt sich arbeiten 2026 noch? So groß ist der Geldvorteil wirklich

Laut neuer Studie bringt Vollzeitarbeit zum Mindestlohn durchschnittlich 623 Euro mehr als Grundsicherung. Die Wohnregion macht den Unterschied, wie hoch die Differenz tatsächlich ausfällt.

Auch bei Vollzeitarbeit zum Mindestlohn bleibt das Geld oft knapp. Dennoch haben Beschäftigte laut einer neuen Studie im Durchschnitt 623 Euro mehr im Monat zur Verfügung als Menschen, die ausschließlich Grundsicherung beziehen. (Symbolbild) © Emil Kalibradov/Unsplash

Auch bei Vollzeitarbeit zum Mindestlohn bleibt das Geld oft knapp. Dennoch haben Beschäftigte laut einer neuen Studie im Durchschnitt 623 Euro mehr im Monat zur Verfügung als Menschen, die ausschließlich Grundsicherung beziehen. (Symbolbild) © Emil Kalibradov/Unsplash

Die Frage, ob sich Arbeit finanziell noch lohnt, gehört zu den umstrittensten Themen der deutschen Sozialpolitik. Sie betrifft angesichts steigender Lebenshaltungskosten, hoher Mieten und der Reform der Grundsicherung vor allem Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen und Menschen, die trotz Erwerbsarbeit auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat darauf eine eindeutige Antwort: Selbst wer zum Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde Vollzeit arbeitet, hat am Monatsende deutlich mehr Geld zur Verfügung als jemand, der ausschließlich Grundsicherung bezieht.

Doch nicht überall lohnt sich arbeiten in Deutschland gleichermaßen, die Unterschiede sind regional erheblich. Während Beschäftigte in manchen Regionen auf mehr als 700 Euro zusätzlich im Vergleich zum Grundsicherungsbezug kommen, fällt der finanzielle Vorteil andernorts wesentlich kleiner aus. Das WSI beziffert den durchschnittlichen bundesweiten Einkommensvorsprung bei Alleinstehenden auf 623 Euro monatlich. Grundlage sind Modellrechnungen für 401 Landkreise und kreisfreie Städte. Berücksichtigt wurden neben Steuern und Sozialabgaben auch staatliche Unterstützungsleistungen.

Rund 600 Euro mehr für Erwerbstätige bei gleichen Wohnkosten

Für einen alleinstehenden Beschäftigten mit einer Wochenarbeitszeit von 38,19 Stunden ergibt sich beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro ein monatliches Bruttogehalt von rund 2300 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bleiben etwa 1653 Euro übrig. Eine vergleichbare Person ohne Erwerbseinkommen erhält dagegen durchschnittlich 1030 Euro Grundsicherung.

Von den 1653 Euro Nettogehalt muss die arbeitende Person noch ihre Miete bezahlen. Bei der Grundsicherung sind die Wohnkosten dagegen bereits in den 1030 Euro enthalten. Für einen fairen Vergleich müssen die Mietkosten deshalb bei beiden Einkommen berücksichtigt werden. Davon entfallen bei der Grundsicherung 563 Euro auf den Regelbedarf und rund 467 Euro auf die vom Jobcenter anerkannten Wohn- und Heizkosten. Nach Abzug des Rundfunkbeitrags bleibt für Erwerbstätige noch ein Einkommensvorteil von rund 604 Euro, wenn der Betrag für Unterkunft und Heizung derselbe ist.

Je teurer das Wohnen, desto geringer der Vorteil durch Arbeit

Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt wesentlich von den regionalen Wohnkosten ab. Im Landkreis München beträgt der monatliche Einkommensvorsprung gegenüber der Grundsicherung bei Alleinstehenden lediglich 404 Euro. In der Stadt München sind es 466 Euro, im benachbarten Landkreis Dachau 468 Euro.

„Tatsächlich haben Menschen mit niedrigem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt in München sehr schlechte Karten. So manch einer subventioniert seine Miete aus dem Regelsatz,“ räumt Eric Seils, Experte vom WSI und Autor der Untersuchung auf Nachfrage von SMART UP NEWS ein. Auch Frankfurt, Hamburg, Köln und Stuttgart liegen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt für den Lohnabstand zur Grundsicherung.

Anders sieht es in Regionen mit vergleichsweise niedrigen Mieten aus. Im thüringischen Landkreis Nordhausen beträgt der Abstand 755 Euro, im Vogtlandkreis 749 Euro und in Gera 745 Euro. Der Grund: In Städten mit hohen Mieten berücksichtigt das Jobcenter bei der Grundsicherung höhere Wohnkosten als in günstigeren Regionen. Da der Mindestlohn aber bundesweit gleich hoch ist, fällt der finanzielle Vorsprung durch Arbeit in teuren Wohnlagen geringer aus.

Familien profitieren von Sozialleistungen

Besonders überraschend fallen die Berechnungen für Haushalte mit Kindern aus. Denn entgegen der Annahme, Kinder verursachten noch höhere Kosten ohne staatlichen Ausgleich, ist es genau umgekehrt: Mit Kindern steigt der Einkommensabstand im Vergleich zur Grundsicherung. Eine alleinerziehende Person mit einem fünfjährigen Kind verfügt bei Vollzeitarbeit zum Mindestlohn über durchschnittlich 2564 Euro monatlich. Darin enthalten sind neben dem Nettogehalt auch Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Ohne Erwerbsarbeit wären es rund 1806 Euro. Die Differenz beträgt damit etwa 757 Euro.

Bei einem verheirateten Paar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren ergibt sich ebenfalls ein deutlicher Abstand. Verdient nur ein Elternteil den Mindestlohn, erreicht das verfügbare Haushaltseinkommen einschließlich staatlicher Leistungen durchschnittlich 3535 Euro. Bei ausschließlichem Grundsicherungsbezug wären es 2785 Euro. Der finanzielle Vorteil liegt somit bei rund 749 Euro.

Mit wachsender Kinderzahl oder auch mit jüngeren Kindern im Haushalt kann der Einkommensabstand sogar weiter steigen. So beträgt der finanzielle Vorteil für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern unter sechs Jahren ganze 863 Euro, da die Höhe der Sozialleistungen nach SGB II und auch der Unterhaltsvorschuss nach dem Alter der Kinder berechnet werden.

Zuverdienst lohnt sich auch in Teilzeit, wenn noch Förderung dazu kommt

Doch was ist mit Menschen, die nicht Vollzeit arbeiten können, beispielsweise Alleinerziehende aufgrund der Kinderbetreuung? Auch da lohne sich noch eine Erwerbstätigkeit, meint Eric Seils. „Auch wenn einige hundert Euro für viele Menschen aus der Mittelschicht nicht so rasend viel Geld ist, wenn man wenig hat, lohnt es sich. Ein substantieller Anteil der erwerbsfähigen Grundsicherungsbezieher arbeitet daher trotz SGB-II-Bezug.“

Doch der Lohnabstand zum reinen Grundsicherungsbezug verringere sich natürlich bei Teilzeitarbeit, da man noch weniger verdiene. „Wenn man nur ein paar Stunden arbeitet und hundert Euro zur Grundsicherung hinzuverdient, kann man zwar alles behalten, aber der Lohnabstand kann nicht über die 100 verdienten Euro steigen“, erklärt Seils.

Probleme sieht er eher dann, wenn der Arbeitslohn soweit steige, dass man aus dem Wohngeld herauswachse. Denn daraus kann eine Konstellationen entstehen, in der sich Arbeiten finanziell kaum noch auszahlt. Dann sei der Zugewinn beim Nettoeinkommen oft zu gering, so das Fazit des WSI-Experten gegenüber SMART UP NEWS.

Welche Kosten verringern den Lohnabstand?

Eine Beschäftigung kann zusätzliche Kosten verursachen, etwa für den Weg zur Arbeit. Zwar lassen sich Fahrtkosten über die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen, vollständig erstattet werden sie dadurch jedoch nicht. Beschäftigte zum Mindestlohn zahlen vergleichsweise wenig Einkommensteuer. Deshalb fällt auch ihr finanzieller Vorteil durch die Entfernungspauschale häufig geringer aus.

In den Modellrechnungen des WSI bleiben individuelle Pendelkosten mangels ausreichender Daten komplett unberücksichtigt. Nach Angaben der Forscher liegen knapp 70 Prozent der Arbeitsstellen, die Menschen aus der Grundsicherung heraus antreten, weniger als 15 Kilometer vom bisherigen Wohnort entfernt.

Zudem handelt es sich um Modellfälle, deren Ergebnisse nicht jede persönliche Lebenssituation abbilden. So sind auch Vollzeitstellen zum gesetzlichen Mindestlohn vergleichsweise selten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfielen im April 2025 lediglich rund elf Prozent der Mindestlohn-Beschäftigungsverhältnisse auf Vollzeitstellen.

Weniger Sozialleistungen für Geringverdiener verkleinern Lohnabstand

Gegenüber 2025 ist der bundesweite Einkommensvorsprung für alleinstehende Vollzeitbeschäftigte um 66 Euro gestiegen. Während der Mindestlohn angehoben wurde, blieben die Regelsätze der Grundsicherung unverändert. Die Reform der staatlichen Unterstützung änderte an dieser Berechnungsgrundlage wenig.

WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch kritisiert die politische Debatte über den finanziellen Nutzen von Erwerbsarbeit. „Vielfach wogen Vorurteile schwerer als Fakten“, erklärt die Soziologin. Zugleich warnt sie vor möglichen Kürzungen beim Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Diese Leistungen unterstützen auch Menschen, die arbeiten, aber nur wenig verdienen. Fallen die Zuschüsse geringer aus, bleibt ihnen weniger Geld zum Leben. Dadurch würde auch der finanzielle Vorsprung gegenüber der Grundsicherung schrumpfen, insbesondere bei Familien.

Kurz zusammengefasst:

  • Arbeit zum Mindestlohn lohnt sich finanziell: Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat laut WSI-Berechnungen als alleinstehende Person durchschnittlich 623 Euro mehr im Monat als bei ausschließlichem Bezug von Grundsicherung.
  • Der Wohnort beeinflusst den Einkommensvorteil: In Regionen mit hohen Mieten fällt der Abstand zwischen Mindestlohn und Grundsicherung geringer aus, weil das Jobcenter dort höhere Unterkunftskosten berücksichtigt.
  • Familien profitieren besonders von Erwerbsarbeit: Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld können das Haushaltseinkommen erhöhen, sodass der finanzielle Vorteil gegenüber der Grundsicherung mit der Kinderzahl wächst.

Übrigens: Damit Sozialleistungen wie die Grundsicherung aufrecht erhalten werden können , fließt ein erheblicher Teil der Wirtschaftsleistung in den Sozialstaat. Bis zum 11. April arbeitete Deutschland 2026 rein rechnerisch nur für Renten, Gesundheit, Pflege und andere Sozialleistungen. Mehr dazu in unserem Artikel.

Bild: Unsplash

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