Experten entlarven den Mythos vom Urgetreide – und warnen vor Irreführung

Begriffe wie „Urgetreide“ sind nicht geschützt. Laut Max Rubner-Institut können sie Verbraucher täuschen und falsche Erwartungen wecken.

Urgetreide gilt als gesünder als herkömmlicher Weizen. (Symbolbild) © Pexels

Urgetreide gilt als gesünder als herkömmlicher Weizen. (Symbolbild) © Pexels

Dinkelbrot gilt als bekömmlich, Emmer als ursprünglich und Einkorn als besonders natürlich. Viele Produkte tragen Begriffe wie „Urgetreide“ oder „Urweizen“. Sie versprechen eine Nähe zur Natur und ein Stück Vergangenheit auf dem Teller.

Eine neue wissenschaftliche Einordnung des Max Rubner-Instituts (MRI) stellt diese Vorstellung infrage. Die Forschenden bewerten solche Bezeichnungen als problematisch für den Verbraucherschutz. Sie können Erwartungen wecken, die mit der tatsächlichen Herkunft und Zusammensetzung der Produkte wenig zu tun haben.

Warum der Begriff Urgetreide Erwartungen verzerrt

Der Begriff „Urgetreide“ wirkt klar, ist es aber nicht – es gibt keine rechtliche Definition. Das Institut formuliert deutlich: „Aktuell gibt es keine lebensmittelrechtliche Grundlage dafür, welches Getreide tatsächlich als Urgetreide bezeichnet werden darf.“

Das Wort „Ur“ klingt nach ursprünglicher Landwirtschaft und Pflanzen, die kaum verändert wurden. Doch dabei entsteht ein Missverständnis, denn die heute angebotenen Produkte sind meist das Ergebnis moderner Züchtung und Auswahl.

Die Folge: Verbraucher verbinden mit Dinkel oder Emmer Eigenschaften, die sich wissenschaftlich nicht belegen lassen. Dazu zählen etwa eine besondere Natürlichkeit oder ein klarer Unterschied zu herkömmlichem Weizen.

Moderne Sorten haben mit der Antike wenig gemeinsam

Einkorn und Emmer gehören zu den ältesten bekannten Getreidearten. Emmer lässt sich bis etwa 3000 vor Christus nachweisen. Einkorn ist sogar noch älter. Die historischen Wurzeln sind unbestritten.

Die heute angebauten Varianten erzählen jedoch eine andere Geschichte. Viele stammen aus Genbanken. Dort wurden alte Linien gesammelt, vermehrt und anschließend weiterentwickelt. Die Vorläufer der aktuellen Sorten sind laut Einordnung meist nicht älter als 100 Jahre. Teilweise sind sie deutlich jünger.

Das Institut zieht daraus eine klare Schlussfolgerung: „Auch aus diesem Grund ist eine Bezeichnung von derzeit im Anbau befindlichen Dinkel, Emmer- und Einkorn-Sorten als ‚Urgetreide‘ bzw. ‚Urweizen‘ eine fachlich nicht haltbare Aussage“, so das Urteil.

Dinkel ist oft enger mit Weizen verwandt als gedacht

Besonders deutlich wird die Diskrepanz beim Dinkel. Viele halten ihn für eine ursprüngliche Form von Weizen. In der Praxis sieht das jedoch anders aus; Züchter haben Weichweizen eingekreuzt, um höhere Erträge zu erzielen. Auch in der Natur kam es immer wieder zu Kreuzungen.

Dadurch lässt sich die Herkunft vieler Sorten heute nicht mehr eindeutig nachvollziehen. Die Grenze zwischen „alt“ und „modern“ ist unscharf.

Das Max Rubner-Institut lehnt deshalb auch gängige Bezeichnungen ab: „Der Begriff ‚Urweizen‘ für Dinkel bzw. die Beschreibung ‚Dinkel ohne Weichweizeneinkreuzung‘ ist eine unsachgemäße Aussage, die für keine Dinkelsorte geltend gemacht werden kann“, heißt es.

Gesundheitsversprechen halten einer Prüfung nicht stand

Viele Produkte nutzen den Begriff „Urgetreide“, um gesundheitliche Vorteile zu suggerieren. Häufig geht es um eine bessere Verträglichkeit oder ein geringeres allergenes Potenzial.

Die wissenschaftliche Einordnung liefert dafür keine Grundlage. Unterschiede zwischen Dinkel, Emmer, Einkorn und Weizen lassen sich in diesem Punkt nicht verlässlich bestätigen. Die Bezeichnung kann daher Erwartungen erzeugen, die nicht erfüllt werden.

Das ist besonders wichtig für Menschen mit Unverträglichkeiten. Laut Einordnung geht das Bundesinstitut für Risikobewertung davon aus, „…,dass Weizenallergikerinnen und -allergiker ohne ärztliche Rücksprache auf Dinkelprodukte zurückgreifen“.

Für Betroffene kann das Folgen haben. Die scheinbar mildere Alternative ist ebenfalls glutenhaltig und gehört zur Gruppe der Weizenarten.

Klare Kennzeichnung schützt vor Fehlentscheidungen

Hier greifen klare rechtliche Vorgaben. Dinkel, Emmer und Einkorn enthalten Gluten – sie müssen deshalb eindeutig als Weizenarten gekennzeichnet werden. Übliche Angaben sind etwa „Dinkel (Weizen)“ oder „Dinkelweizen“.

Diese Kennzeichnung dient vor allem der Sicherheit. Sie soll verhindern, dass Verbraucher die Produkte falsch einschätzen.

Auch medizinische Leitlinien machen keinen Unterschied zwischen den einzelnen Weizenarten. Für Menschen mit Zöliakie oder Weizenallergie gelten dieselben Einschränkungen.

Kurz zusammengefasst:

  • „Urgetreide“ ist kein geschützter Begriff und laut Max Rubner-Institut fachlich irreführend, da heutige Dinkel-, Emmer- und Einkornsorten meist züchterisch verändert und oft jünger als 100 Jahre sind.
  • Die Bezeichnung suggeriert Vorteile wie bessere Verträglichkeit, doch wissenschaftliche Belege fehlen; alle genannten Getreidearten enthalten Gluten und gehören zur Gruppe der Weizenarten.
  • Klare Kennzeichnungen wie „Dinkel (Weizen)“ sind entscheidend, da ungenaue Begriffe falsche Erwartungen wecken und für Allergiker oder Menschen mit Zöliakie ein Risiko darstellen können.

Übrigens: Die Getreideernte in Deutschland fiel im Jahr 2024 mit 39,1 Millionen Tonnen so niedrig aus wie seit Jahren nicht. Experten warnen zudem vor Qualitätsverlusten. Mehr dazu in unserem Artikel.

Bild: © Pexels

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