EU-Parlament stimmt für umstrittenes Lieferkettengesetz
Das Europäische Parlament in Straßburg hat über das europäische Lieferkettengesetz entschieden.
Das Europäische Parlament hat über das viel diskutierte europäische Lieferkettengesetz entschieden. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte mit Ja für das Gesetz, wenn auch nur für eine abgeschwächte Variante des Vorschlags. Das Gesetz hatte im Vorfeld für viele Debatten gesorgt – auch in der deutschen Bundesregierung.
Kernthema Verantwortung
Das Parlament stimmte über eine ohnehin schon abgeschwächte Version des Gesetzes ab, nachdem der ursprüngliche Entwurf aufgrund einer Blockade durch die FDP nicht durchgesetzt werden konnte. Stern berichtet, dass dieses Gesetz darauf abzielt, Unternehmen für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Waren verantwortlich zu machen.
Worum geht es beim Lieferkettengesetz?
Seit 2023 unterliegen deutsche Unternehmen durch das deutsche Lieferkettengesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten strengen Regulierungen, die sicherstellen sollen, dass Menschenrechte entlang globaler Lieferketten eingehalten werden. Das Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung gerecht zu werden, trat zunächst für Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft.
Die deutsche Bundesregierung erklärt, dass die Sorgfaltspflichten sich über die gesamte Lieferkette erstrecken und nach den Einflussmöglichkeiten der Unternehmen abgestuft sind. Die Firmen müssen nicht nur in ihrem eigenen Geschäftsbereich, sondern auch bei ihren direkten Zulieferern Menschenrechtsverletzungen vorbeugen. Sobald ein Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern Kenntnis erhält, sind auch diese einzubeziehen.
Neben den Menschenrechten berücksichtigt das Lieferkettengesetz auch den Umweltschutz. Dies umfasst den Schutz vor Umweltgefahren, die Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben können, wie illegale Abholzung und die Verschmutzung von Wasser und Luft.
Unterschiede im deutschen und im EU-Lieferkettengesetz
Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem EU-Lieferkettengesetz betreffen vor allem die Haftungsfrage und den Anwendungsbereich. Während im deutschen Gesetz Unternehmen nicht für Verletzungen der Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden können, lässt die EU-Version eine Haftbarkeit zu. Das deutsche Gesetz richtet sich an Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden, wodurch in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betroffen sein werden als von der EU-Variante.
Das EU-Parlament billigte nur eine abgeschwächte Version des Gesetzes. Es gilt nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und mindestens 150 Millionen Euro Jahresumsatz. Lediglich Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz fallen unter die neuen Richtlinien.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Was droht Unternehmen?
Es wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten der EU eine Aufsichtsbehörde einrichten, die die Einhaltung der Vorschriften durch Unternehmen überwacht, wie ZDF heute berichtet. Diese Behörde soll zudem befugt sein, Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die die Regeln nicht beachten. Sollte ein Unternehmen die Regeln nicht befolgen, könnten ihm Geldstrafen auferlegt werden. Die möglichen Strafen könnten bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des jeweiligen Unternehmens ausmachen.
Welche Rolle spielt Deutschland?
In der Rolle Deutschlands bei den Verhandlungen zeigt sich, dass interne Uneinigkeiten die Verhandlungsposition beeinträchtigen. Deutschland hat sich im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten der Stimme enthalten. Diese Enthaltung ist auf Differenzen innerhalb der Bundesregierung zurückzuführen. Die FDP lehnte das Gesetz ab, hauptsächlich aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. SPD und Grüne hingegen befürworteten das Vorhaben. Solche internen Uneinigkeiten führen dazu, dass wichtige EU-Gesetze oft ohne deutsche Zustimmung in Brüssel verabschiedet werden.
Was du dir merken solltest:
- Im Europäischen Parlament in Straßburg wurde über das europäische Lieferkettengesetz abgestimmt, das Unternehmen in Europa für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten zur Verantwortung ziehen soll. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte mit Ja.
- Das deutsche Lieferkettengesetz, das seit 2023 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte entlang ihrer globalen Lieferketten einzuhalten, wobei ab 2024 auch Firmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern einbezogen werden. Dieses Gesetz beinhaltet Sorgfaltspflichten, die sich über die gesamte Lieferkette erstrecken, einschließlich der Einbeziehung mittelbarer Zulieferer bei Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen.
- Bei Nichteinhaltung der Regeln des EU-Lieferkettengesetzes könnten Unternehmen Sanktionen drohen, die bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes betragen können. Deutschland spielt eine komplexe Rolle in den Verhandlungen, wobei interne Uneinigkeiten, insbesondere die Ablehnung des Gesetzes durch die FDP, die Verhandlungsposition Deutschlands schwächen und oft zur Verabschiedung wichtiger EU-Gesetze ohne deutsche Zustimmung führen.
Bild: © Vecteezy
5 thoughts on “EU-Parlament stimmt für umstrittenes Lieferkettengesetz”