Gartenarbeit von der Steuer absetzen: So funktioniert es

Viele Kosten für professionelle Gartenarbeit kann man als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

Gartenarbeit Steuer

Bis zu maximal 4.000 Euro kann man für manche Gartenarbeiten steuerlich geltend machen. © Vecteezy

Wer seine Gartenarbeit professionell erledigen lässt, kann diese Kosten in einigen Fällen von der Steuer absetzen. Unter welchen Umständen ist dies möglich und was gilt es dabei zu beachten?

Gartenarbeiten können grundsätzlich entweder als Handwerkerleistungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Je nach Kategorie gelten allerdings unterschiedliche Höchstbeträge: Bei Handwerkerleistungen sind bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar, was einem Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro entspricht. Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie das regelmäßige Rasenmähen oder Heckenschneiden, ermöglichen ebenfalls eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten, allerdings bis zu einem Betrag von 20.000 Euro jährlich. Bis zu 4.000 Euro Rückerstattung sind so möglich.

Was sich absetzen lässt – und was nicht

Materialkosten für Pflanzen, Erde oder Baumaterialien können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso wenig wie Kosten für Gutachtertätigkeiten, die nicht direkt mit einer Handwerkerleistung zusammenhängen. Zudem dürfen die Arbeiten nicht im Rahmen eines Neubaus stattfinden, da die Kosten in diesem Fall nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen anerkannt werden. Selbstverständlich müssen die Gartenarbeiten an einer vom Auftraggeber selbst bewohnten Immobilie oder einer Zweit-/Ferienwohnung durchgeführt werden, die eigene Gartenlaube ist allerdings auch in Ordnung. Außerdem kann man nichts absetzen lassen, was nicht von einer Firma oder einem anderen Dienstleister durchgeführt wurde – für Eigenarbeit gibt es also kein Geld zurück.

Übrigens: Wer mit den Gartenarbeiten wartet, bis er in sein neues Haus eingezogen bist, kann die Ausgaben hierfür wieder als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben.

Was sich allerdings problemlos absetzen lässt, sind Arbeitskosten, die durch Gärtner oder Landschaftsbauer entstanden sind, Ausgaben für Gartenmaschinen, die bei der Arbeit zum Einsatz kommen, Anfahrtskosten, während der Gartenpflege verwendete Verbrauchsmittel (zum Beispiel Streugut). Kosten, die für die Entsorgung von Gartenabfällen anfallen, können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich dabei um eine Nebenleistung handelt.

Zahlungsweise und Belege

Die Bezahlung für die Arbeiten muss zwingend per Überweisung abgewickelt werden. Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen, die auch per Kontoauszug belegt werden können. Die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sollten in den Rechnungen ebenfalls detailliert ausgewiesen sein.

Steuervorteile auch für Mieter

Mieter können die Kosten für Gartenarbeiten ebenfalls absetzen, wenn sie diese in ihrer Steuererklärung unter den haushaltsnahen Aufwendungen angeben. Auch hier ist eine detaillierte Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten auf den Rechnungen nötig.

Tipps zur Optimierung der Steuererklärung

Zum Jahresende lohnt es sich, die Ausgaben für Handwerkerleistungen zu überprüfen. Sollte der maximale Absetzbetrag bereits erreicht sein, könnte eine Aufteilung der Zahlungen auf das nächste Jahr steuerlich günstiger sein. So kann man im Folgejahr erneut Steuervorteile nutzen.

Was du dir merken solltest:

  • Gartenarbeit kann als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden, wobei unterschiedliche Höchstbeträge gelten.
  • Kosten für Materialien, Eigenarbeit oder Arbeiten im Rahmen eines Neubaus sind nicht absetzbar. Absetzbar sind jedoch Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, die detailliert auf den Rechnungen ausgewiesen sein müssen.
  • Die Bezahlung der Gartenarbeiten muss zwingend per Überweisung erfolgen, um von den Steuervorteilen zu profitieren. Mieter können ebenso wie Eigentümer diese Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Bild: © Vecteezy

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