Die Chancenkarte: Deutschlands Antwort auf den Fachkräftemangel

Deutschland führt die „Chancenkarte“ ein, um Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu gewinnen und den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen.

Chancenkarte

Die „Chancenkarte“ soll den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern anregen und dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken. © Pexels

Mit der neuen „Chancenkarte“ will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Sie soll den Zuzug von Fachkräften aus Ländern ankurbeln, die nicht Teil der Europäischen Union sind.

In Deutschland stieg die Zahl der Erwerbstätigen aus Nicht-EU-Staaten zuletzt enorm an. Allein im letzten Jahr erhöhte sich die Anzahl der Aufenthaltstitel um 68.000 auf 419.000. Doch auch dieser Zuwachs reicht nicht aus, um die wachsende Lücke an Fach- und Arbeitskräften in Deutschland zu schließen.

Bis zum Jahr 2035 müssen laut Arbeitsminister Hubertus Heil nämlich sieben Millionen Fachkräfte ersetzt werden, schreibt die Deutsche Presse-Agentur. Der Bedarf ist besonders in Pflege und Gastronomie hoch, aber auch IT-Fachkräfte sind knapp. Die Bundesagentur für Arbeit meldete im März 707.000 offene Stellen – nur 70.000 weniger als im Vorjahr.

Diese [offenen Stellen] zu besetzen, entscheide darüber, ob Deutschland wächst und der Wohlstand im Lande sich mehren kann.

Robert Habeck, Wirtschaftsminister

Mehr Chancen für Fachkräfte

Um diesem Mangel entgegenzuwirken, wurde am 1. Juni die sogenannte „Chancenkarte“ eingeführt. Sie ist Teil des schon im März 2020 beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und zielt darauf ab, den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern, ohne dass ein Arbeitsvertrag in Deutschland notwendig ist.

Die Chancenkarte richtet sich an Nicht-EU-Bürger und bewertet Kandidaten basierend auf Kriterien wie Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Vorausgesetzt werden eine im Erwerbsland staatlich anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein entsprechender Hochschulabschluss sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Nach ihrer Ankunft haben Besitzer der Chancenkarte ein Jahr Zeit, sich einen festen Arbeitsplatz zu suchen – in Ausnahmefällen ist eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre möglich.

Übrigens: Ein ähnliches Punktesystem wurde in Kanada bereits im Jahr 1967 eingeführt.

Parallel dazu wurde die sogenannte „Westbalkanregelung“ erweitert. Wurden bislang noch jährlich maximal 25.000 Visa an Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien vergeben, dürfen es jetzt bis zu 50.000 sein. Bewerber müssen jedoch einen Arbeitsvertrag vorweisen, bevor sie dieses Angebot nutzen können.

Perfekt ist das System (noch) nicht

Die Anforderungen und bürokratischen Hürden sind dennoch hoch. Zudem sieht der Migrationsbeauftragte der SPD, Reem Alabali-Radovan, Verbesserungsbedarf bei der Integration und spricht sich daher für „smarte, digitale Behördenverfahren“, eine „Integration von Anfang an in Kitas, Deutschkursen oder Arbeitsmarkt“ und „konsequenten Antirassismus“ aus. Auch die Innenexpertin der FDP, Ann-Veruschka Jurisch, weist darauf hin, dass die Arbeit noch nicht beendet sei. Sie betont die Notwendigkeit, das Ausländerrecht weiter zu vereinfachen und die Bearbeitung von Anträgen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu beschleunigen.

Was du dir merken solltest:

  • Die Bundesregierung hat die „Chancenkarte“ eingeführt, um qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern anzulocken und so den Fachkräftemangel in Deutschland zu adressieren.
  • Parallel zur Chancenkarte wurde die Westbalkanregelung erweitert, die nun jährlich bis zu 50.000 Visa an Bewerber aus bestimmten Balkanstaaten vergibt, die einen Arbeitsvertrag vorweisen können.
  • Trotz dieser Initiativen bleiben hohe bürokratische Hürden und es besteht ein fortlaufender Bedarf, die Integrationsprozesse und digitalen Behördenverfahren zu verbessern.

Bild: © Pexels

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