Alibizutaten in Lebensmitteln: So täuschen Hersteller ihre Kunden

Viele Lebensmittel werben mit hochwertigen Zutaten wie Superfoods, enthalten jedoch nur minimale Mengen davon. Ein Blick auf die Zutatenliste deckt das oft auf.

Lebensmittel Zutaten

Hersteller werben häufig mit Früchten im Saft, die nur in sehr geringer Menge im Produkt enthalten sind. © Vecteezy

Hersteller bewerben ihre Lebensmittel oft mit hochwertigen Zutaten wie Superfoods oder besonderen Früchten. Untersuchungen von Lebensmittelklarheit zeigen jedoch, dass in vielen Produkten nur minimale Mengen dieser Zutaten stecken. Verbraucher erkennen die tatsächliche Menge durch einen Blick in die Zutatenliste, da Hersteller die Menge der beworbenen Zutaten dort angeben müssen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Zutat lediglich der Geschmacksgebung dient. Steht eine beworbene Zutat weit hinten in der Zutatenliste und fehlt die Mengenangabe, verwenden die Hersteller oft nur sehr geringe Mengen.

Zusätzlich deuten Aromen und Farbstoffe darauf hin, dass die angepriesene Zutat in zu geringer Menge vorhanden ist. Hersteller ersetzen teurere Zutaten wie Beeren häufig durch günstigere wie Trauben. Dieses Problem ist weit verbreitet, da viele Konsumenten den Inhalt der Produkte nicht genau überprüfen.

Kennzeichnung von Lebensmitteln gesetzlich geregelt

Das Lebensmittelrecht in Deutschland schreibt vor, dass Hersteller Lebensmittel nicht irreführend bewerben dürfen. Diese Regelungen finden sich im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Allerdings gibt es kaum gesetzliche Vorgaben, wie viel einer Zutat enthalten sein muss, wenn sie auf der Verpackung beworben wird. Dadurch fällt es Verbrauchern oft schwer, die tatsächliche Zusammensetzung eines Produkts zu erkennen.

Einige Lebensmittelkategorien folgen jedoch Leitsätzen, die als Orientierungshilfe dienen. Fruchtsaftgetränke, die aus Äpfeln oder Trauben bestehen, müssen mindestens 30 Prozent Frucht enthalten. Für Limonaden gibt es hingegen keine solchen Vorgaben. Diese Leitsätze sind zwar nicht rechtsverbindlich, kommen aber bei Gerichtsverfahren oft zum Einsatz, um zu klären, ob eine Werbung irreführend ist.

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Fruchtabbildungen nicht immer aussagekräftig

Hersteller dürfen bei Erfrischungsgetränken nur dann naturgetreue Fruchtbilder verwenden, wenn diese Früchte tatsächlich als Fruchtsaft oder Fruchtmark enthalten sind. Es gibt jedoch keine festen Vorschriften zum Fruchtgehalt, sodass Getränke oft Früchte auf der Verpackung zeigen, ohne diese in nennenswerter Menge im Produkt zu haben. Hersteller können beispielsweise Blaubeeren abbilden, obwohl im Getränk nur minimale Mengen davon enthalten sind.

Bei Teeprodukten sieht es anders aus. Bei aromatisierten Früchtetees dürfen Hersteller Früchte abbilden, auch wenn der Geschmack ausschließlich durch Aromen erzeugt wird. Allerdings müssen sie auf dem Etikett deutlich darauf hinweisen, etwa mit „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“.

Fehlende Vorschriften für Smoothies und Müslis

Für viele Lebensmittel wie Smoothies oder Müslis fehlen spezifische Leitsätze. Hersteller nutzen dies aus, indem sie Zutaten wie Gojibeeren oder Chiasamen bewerben, obwohl sie nur in winzigen Mengen enthalten sind. Ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit im Jahr 2020 zeigte, dass diese Praxis besonders bei Smoothies verbreitet ist. Verbraucher müssen die Zutatenliste genau prüfen, um die tatsächliche Zusammensetzung zu erkennen.

Was du dir merken solltest:

  • Hersteller von Lebensmitteln werben oft mit hochwertigen Zutaten, obwohl diese häufig nur in geringen Mengen enthalten sind, was Verbraucher durch die Zutatenliste erkennen können.
  • Das Lebensmittelrecht in Deutschland schreibt vor, dass Lebensmittel nicht irreführend beworben werden dürfen, aber es gibt wenige verbindliche Vorgaben zum Mindestgehalt der beworbenen Zutaten.
  • Besonders bei Smoothies und Müslis fehlen klare Leitsätze, was es den Herstellern ermöglicht, minimal enthaltene Zutaten groß zu bewerben.

Übrigens: Im September gibt es viele frische und regionale Obst- und Gemüsesorten aus Deutschland in den Supermärkten. Welche das sind und auf welche Lebensmittel lieber verzichtet werden sollte, erfährst du in unserem Artikel.

Bild: © Vecteezy

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