Preiskampf an Ladesäulen: Kartellamt sieht Gefahr für fairen Wettbewerb
Das Bundeskartellamt kritisiert den fehlenden Wettbewerb bei Ladesäulen, was zu überhöhten Preisen führen könnte. Besonders Städte und Autobahnen sind betroffen.
In vielen Städten und Kommunen sieht das Bundeskartellamt wenig Wettbewerb im Bereich der Ladesäulen für Elektroautos. Dadurch könnten die Preise unnötig hoch sein. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erläuterte nach einer Sektoruntersuchung, dass „der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom vielerorts nicht richtig funktioniert.“ Das berichtet Heise Online. Öffentliche Flächen würden oft exklusiv an einzelne Anbieter oder kommunale Stadtwerke vergeben. In solchen lokalen Märkten entstehe durch diese Vergabe eine marktbeherrschende Stellung.
Mundt betont, dass die hohe Konzentration an wenigen Anbietern zu steigenden Preisen führen könne. Marktmächtige Anbieter hätten wenig Grund, sich durch Konkurrenz unter Druck gesetzt zu fühlen. Laut Bundeskartellamt hätten bessere Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Flächen den Wettbewerb bei Ladesäulen fördern und Preiserhöhungen verhindern können.
Unterschiede entlang der Autobahnen
Die Lage auf den Autobahnen ist laut der Untersuchung uneinheitlich. An unbewirtschafteten Rastplätzen hat der Bund durch Ausschreibungen im Rahmen des „Deutschland-Netzes“ einen offenen Marktzugang geschaffen. Anders ist die Situation jedoch an bewirtschafteten Rastanlagen, die oft langfristige Konzessionen besitzen, wie etwa die Tank&Rast-Gruppe. Mundt warnt, dass die exklusive Nutzung der Flächen durch wenige Anbieter die Bildung marktbeherrschender Positionen fördern könnte.
Der Bund, Städte und Gemeinden sind dem Kartellrecht unterworfen, wenn sie wirtschaftlich tätig werden. Bei der Vergabe öffentlicher Flächen dürften sie den Wettbewerb zwischen verschiedenen Ladesäulenbetreibern nicht behindern. Es ist wichtig, dass dieser Prozess transparent und diskriminierungsfrei abläuft, um den Wettbewerb zu stärken.
Preisunterschiede an den Ladesäulen
Laut Heise Online gibt es bei den Ladesäulen regional unterschiedliche Preise. Es seien bereits „punktuell missbräuchlich überhöhte Preise“ festgestellt worden. Mundt stellte jedoch klar, dass dies nicht automatisch bedeute, dass die Preise flächendeckend überhöht seien. Betreiber müssten ihre Investitionskosten für die Ladeinfrastruktur decken, und die geringe Auslastung der Ladesäulen in einigen Regionen rechtfertige gelegentlich höhere Preise.
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Marktstarke Anbieter verkaufen nicht nur ihren eigenen Ladestrom, sondern ermöglichen es auch anderen Anbietern, Strom über Mobilitätsdienstleister zu vertreiben. Hierbei könnten die Ladesäulenbetreiber die Preise so gestalten, dass Konkurrenzanbieter kaum noch eine Gewinnspanne erzielen. Diese Praxis kann dazu führen, dass der Wettbewerb weiter eingeschränkt wird und neue Anbieter abgeschreckt werden.
Maßnahmen für mehr Wettbewerb
Andreas Mundt erklärte, dass das Bundeskartellamt nur in Einzelfällen gegen missbräuchliche Praktiken vorgehen könne. Langfristige Verbesserungen seien nur durch gesetzliche Anpassungen möglich. Mundt forderte, dass öffentliche Flächen für Ladesäulen befristet und in einem transparenten Verfahren vergeben werden sollten. Auch staatliche Fördermittel, wie die für das „Deutschland-Netz“, müssten fair und diskriminierungsfrei verteilt werden, um den Wettbewerb zu fördern.
Was du dir merken solltest:
- Das Bundeskartellamt kritisiert den mangelnden Wettbewerb bei Ladesäulen, vor allem in Städten, wo oft nur wenige Anbieter zugelassen werden.
- An Autobahnen gibt es Unterschiede: Unbewirtschaftete Rastplätze haben offenen Zugang, während bewirtschaftete Anlagen oft durch wenige Anbieter kontrolliert werden.
- Regionale Preisunterschiede könnten durch mangelnden Wettbewerb entstehen, doch die hohen Investitionskosten und geringe Auslastung rechtfertigen manchmal höhere Preise.
Bild: © Vecteezy