Verfassungsschutz siegt erneut: AfD bleibt rechtsextremer Verdachtsfall
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die AfD bleibt ein „Verdachtsfall“.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die AfD bleibt ein „Verdachtsfall“. Die Berufung der Partei wurde abgewiesen. Laut Tagesschau soll es hinreichende Anhaltspunkte geben, dass die AfD gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip verstoße. Vor allem Personen mit Migrationshintergrund, Ausländer in Deutschland und bestimmte deutsche Staatsbürger seien betroffen.
Der Senat des OVG sieht einen begründeten Verdacht, dass die AfD einen rechtlich abgewerteten Status für diese Gruppen anstrebe. Das widerspricht dem Grundgesetz, das keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse kennt.
Beweise gegen die AfD
Laut ZDF verhandelte das Oberverwaltungsgericht, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen dürfe. Ebenfalls ging es um die Einstufung des Flügels der AfD und der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfälle.
Der Bundesverfassungsschutz legte dem Gericht mehrere tausend Beweise vor. Diese zeigten, dass Äußerungen der Partei die Menschenwürde von Flüchtlingen und Muslimen missachteten. Das OVG folgte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das bereits in erster Instanz zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden hatte. Laut Tagesschau hob das OVG hervor, dass es in diesem Verfahren nur um die Befugnis gehe, genauer hinzusehen. Spekulationen oder Vermutungen ohne Faktenbasis seien nicht ausreichend.
Keine automatische Höherstufung
Mit der Einstufung als Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dazu gehört das Anwerben von V-Leuten (Vertrauenspersonen) und bezahlten Informanten aus dem Umfeld der Partei. Das Gericht betonte jedoch, dass dies nicht automatisch zur Einstufung der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ führe. Sollte der Verfassungsschutz diesen Schritt gehen, könnte sich die AfD erneut rechtlich wehren.
Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Das Urteil habe juristisch keine besondere Bedeutung und weiche nicht von anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab. Die politische und gesellschaftliche Relevanz spiele für die Zulassung der Revision keine Rolle.
AfD plant Nichtzulassungsbeschwerde
Für die AfD ist das Urteil bitter. Die Partei kann jedoch noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, um den Weg nach Leipzig zu öffnen. Erste Äußerungen deuten darauf hin, dass die Partei diesen Weg wählen wird. Die AfD behauptet seit langem, der Verfassungsschutz agiere politisch, um die Partei zu schwächen. Bereits das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln war jedoch eindeutig zugunsten des Verfassungsschutzes ausgefallen.
Die nächste Instanz bestätigte dies nun erneut. Ein faires Verfahren und ein unabhängiges Gericht widerlegten die Verschwörungstheorien der AfD. Die Parteiführung hatte bereits zu Beginn der Verhandlung geäußert, nicht an einen positiven Ausgang zu glauben.
Strategie der AfD gescheitert
Die AfD versuchte, das Urteil hinauszuzögern, um vor der Europawahl keine Nachteile zu erleiden. Ein negatives Urteil könnte sie Stimmen in den westlichen Bundesländern kosten, wo das Urteil des Verfassungsschutzes ernster genommen wird. Zudem befürchtete die Partei, dass der Verfassungsschutz nach einem erfolgreichen Verfahren die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem einstufen könnte.
Am fünften Verhandlungstag lehnte das Gericht alle 470 Beweisanträge der AfD als unerheblich ab. Damit konnte das Urteil nicht weiter verzögert werden.
Anklage gegen Höcke
Laut ZDF steht auch der AfD-Spitzenkandidat in Thüringen, Björn Höcke, vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Er bestreitet, von der Bedeutung seiner Wortwahl gewusst zu haben. Am 14. Mai 2024 beginnt der vierte Verhandlungstag, an dem ein Urteil erwartet wird. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.
Was du dir merken solltest:
- Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die AfD ein „Verdachtsfall“ bleibt, da ausreichende Hinweise auf Verstöße gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip vorliegen.
- Der Verfassungsschutz darf nachrichtendienstliche Mittel gegen die AfD einsetzen, aber diese Einstufung bedeutet nicht automatisch, dass die Partei als „gesichert extremistisch“ gilt; die AfD kann gegen zukünftige Einstufungen rechtlich vorgehen.
- Die AfD plant, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen, während gleichzeitig AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Parole vor Gericht steht.
Bild: © Olaf Kosinsky via Wikimedia Commons unter CC BY 3.0
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