BGH-Urteil nach Greenwashing-Vorwürfen: Katjes darf nicht mit „klimaneutral“ werben

BGH-Urteil: Katjes darf nicht mit „klimaneutral“ werben. Zukünftig sind klare Definitionen zur Vermeidung von Irreführung verpflichtend.

Katjes klimaneutral

Die Süßigkeiten von Katjes sind sehr beliebt, aber ihre Herstellung darf nicht mit „klimaneutral“ beworben werden. © SmartUp News

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Unternehmen den Begriff „klimaneutral“ in der Werbung nur verwenden dürfen, wenn sie genau erklären, was dahintersteckt. Darüber berichtet die ZEIT.

Diese Entscheidung fiel in einem Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und dem Süßwarenhersteller Katjes. Der Fall betrifft die Werbung von Katjes in einer Fachzeitschrift. Das Unternehmen behauptete dort: „Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral.“ Das Unternehmen erreicht die angegebene Klimaneutralität stattdessen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte, um den CO2-Ausstoß, der bei der Produktion entsteht, zu kompensieren. Diese Informationen waren nicht direkt in der Werbung ersichtlich, sondern über einen auf der Verpackung abgedruckten QR-Codes erhältlich.

Gerichtsurteil mit Signalwirkung

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch betonte, dass bei umweltbezogener Werbung die Gefahr der Irreführung besonders groß sei. Ein mehrdeutiger Begriff wie „klimaneutral“ müsse direkt in der Werbung erklärt werden, und externe Hinweise, wie URLs oder QR-Codes, die zu weiteren Informationen führen, seien nicht ausreichend. Diese Klarstellung soll Verbraucher davor schützen, durch unzureichend erklärte Begriffe in die Irre geführt zu werden.

Unterschiedliche Ansätze zur Klimaneutralität

Katjes hatte argumentiert, die Produktion seiner Produkte als klimaneutral zu bezeichnen, sei bisher rechtlich zulässig gewesen. Das Unternehmen habe stets versucht, die Emissionen zu reduzieren und habe zusätzlich durch finanzielle Beiträge zu Klimaschutzprojekten ausgeglichen. Dies wurde jedoch von der Wettbewerbszentrale angefochten, die forderte, dass Verbraucher klar unterscheiden können sollten, ob ein Unternehmen tatsächlich Emissionen reduziert oder lediglich finanzielle Ausgleiche leistet.

Transparenz ist entscheidend

Die Praxis des Ausgleichs durch Klimazertifikate stand im Zentrum der juristischen Debatte. Vor Gericht wurde geklärt, ob Katjes ausreichend deutlich gemacht hat, dass die Klimaneutralität lediglich über den Kauf solcher Zertifikate erreicht wurde. Katjes verteidigte sich mit dem Argument, dass die Details zur Klimaneutralität für diejenigen, die es genau wissen wollten, per QR-Code auf der Verpackung zugänglich waren. Zudem richtete sich die Werbung laut ZEIT nach Angaben des Unternehmens ausschließlich an gewerbliche Kunden. Von denen werde angenommen, dass sie verstehen, wie Klimaneutralität bei der Herstellung der Zuckerhasen erreicht werden kann.

Die Wettbewerbszentrale kritisierte, dass die Werbung von Katjes den Wettbewerb verzerre. Es sei deutlich kostspieliger, Produktionsprozesse tatsächlich klimaneutral zu gestalten, als lediglich CO2-Zertifikate zu erwerben. Diese Kritik führte zu einer Klage gegen Katjes, die darauf abzielte, klare und transparente Angaben in der Werbung zu fordern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab jedoch im vergangenen Jahr Katjes recht und wies die Bedenken der Wettbewerbszentrale zurück.

Zukünftige Regulierungen auf EU-Ebene

Das Urteil ist wegweisend für die Zukunft der Werbung für umweltfreundliche Produkte. Es setzt neue Standards für die Transparenz in der Werbung und könnte dazu führen, dass Verbraucher besser informierte Entscheidungen treffen können. Es zeigt außerdem, wie wichtig es ist, dass Unternehmen die Begriffe, die sie in der Werbung verwenden, klar definieren müssen. Dies gilt insbesondere für Begriffe, die potenziell irreführend sein können, wie „klimaneutral“.

Die BGH-Entscheidung könnte auch weitreichende Folgen für die Werbepraktiken haben: Auch auf EU-Ebene sollen bald strengere Auflagen für umwelt- und klimabezogene Werbeaussagen eingeführt werden. Diese neuen Richtlinien sollen Unternehmen dazu verpflichten, sich nach wissenschaftlichen Kriterien zu richten und die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte klar zu kommunizieren.

Was du dir merken solltest:

  • Der BGH hat entschieden, dass Unternehmen den Begriff „klimaneutral“ in der Werbung nur verwenden dürfen, wenn sie klar erläutern, was darunter zu verstehen ist. Das soll die Gefahr der Irreführung der Verbraucher minimieren.
  • Hinweise wie URLs oder QR-Codes auf externe Informationen reichen laut BGH nicht aus, um die Bedeutung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung zu klären.
  • Diese Entscheidung setzt neue Maßstäbe für die Transparenz in der Werbung. Sie könnte richtungsweisend für zukünftige Regelungen auf EU-Ebene sein, um die Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Produkten genauer zu definieren.

Bild: © SmartUp News

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