Therapiekosten von der Steuer absetzen: Was anerkannt wird – und was nicht

Viele zahlen ihre Therapie selbst – doch mit dem richtigen Attest gibt es Geld vom Staat zurück.

Psychotherapie selbst gezahlt – und per Steuer zurückgeholt

Psychotherapie ist oft teuer – mit den richtigen Belegen zahlt der Staat einen Teil zurück. © Pexels

Wer wegen Depressionen, Ängsten oder Erschöpfung eine Psychotherapie macht, muss die Kosten oft selbst tragen – vor allem dann, wenn kein Platz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung frei ist. Doch was viele nicht wissen: Diese Ausgaben kann man unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Dadurch lässt sich ein Teil des Geldes zurückholen. Wichtig ist aber, dass dabei die Vorgaben des Finanzamts genau eingehalten werden.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. erklärt, worauf es ankommt, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht zahlt oder nur einen Teil übernimmt. Wer diese Regeln kennt, kann sich die Therapiekosten in vielen Fällen zumindest steuerlich anrechnen lassen.

Finanzamt erkennt nur echte Krankheitskosten an

Eine Psychotherapie gilt steuerlich nur dann als Krankheitskosten, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Dazu gehören zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, Essstörungen oder Persönlichkeitsstörungen. In solchen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen normalerweise die Behandlungskosten – allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Vor dem ersten Gespräch muss eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden. In dieser prüft ein Therapeut, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Wird danach eine der vier anerkannten Psychotherapieformen empfohlen, übernimmt die Kasse die Kosten. Diese vier Verfahren sind: Verhaltenstherapie, Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Systemische Therapie.

Therapie bei privaten Praxen oft selbst zu zahlen

In vielen Regionen fehlen Plätze bei kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten. Deshalb weichen Betroffene oft auf Privatpraxen aus und bezahlen die Sitzungen selbst. Für Privatversicherte hängt die Erstattung von ihrem Vertrag ab, während Beamte meist eine sogenannte Beihilfe erhalten. Diese übernimmt in der Regel 50 Prozent der Kosten. Alles, was nicht übernommen wird, kann – je nach Situation – in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern gilt das aber nur, wenn vorher ein Attest vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse eingeholt wurde. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass die Therapie medizinisch notwendig ist – und es muss vor Beginn der ersten Sitzung vorliegen.

Coaching zählt nicht – Approbation zählt sehr wohl

Nicht jede Beratung oder jedes Gespräch mit einem Therapeuten ist steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt nur Behandlungen an, die von einem approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Coachings, Lebensberatung oder Paartherapie zählen nicht dazu – auch dann nicht, wenn sie sehr hilfreich sind. Der Grund: Sie gelten nicht als medizinisch notwendige Maßnahmen bei einer Krankheit.

Wird die Therapie nach dem Ende der Krankenkassenleistung fortgesetzt, muss erneut ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Auch dann darf die Behandlung nur durch einen anerkannten Therapeuten erfolgen.

Eigenanteil entscheidet über die Steuerersparnis

Das deutsche Steuerrecht erlaubt den Abzug von Krankheitskosten als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“. Darunter fallen auch Kosten für eine Psychotherapie – aber nur, wenn sie den sogenannten Eigenanteil übersteigen. Dieser liegt zwischen ein und sieben Prozent des eigenen Einkommens. Wie hoch er genau ist, hängt von Faktoren wie Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder im Haushalt ab.

Wer hohe Therapiekosten hat, überschreitet diesen Eigenanteil schnell. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern lassen sich zusätzlich auch Fahrtkosten zur Praxis mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Außerdem kommen oft noch andere Krankheitskosten hinzu, die ebenfalls berücksichtigt werden.

Belege sind Pflicht – Nachweise gut aufheben

Wichtig ist: Das Finanzamt verlangt in jedem Fall Belege. Dazu gehören die Rechnungen der Psychotherapeuten sowie Zahlungsnachweise. Diese Unterlagen sollten gut aufbewahrt werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, sich bei Unsicherheiten frühzeitig zu informieren. Denn nur wer alle Vorgaben einhält, kann mit einer steuerlichen Entlastung rechnen – auch wenn es im Einzelfall zu Rückfragen vom Finanzamt kommen kann.

Kurz zusammengefasst:

  • Psychotherapiekosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und ein amtsärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vor Beginn bestätigt.
  • Voraussetzung ist, dass die Therapie von einem approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt wird.
  • Berücksichtigt werden nur die Kosten, die über dem zumutbaren Eigenanteil liegen, dessen Höhe sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet.

Übrigens: 7.000 Schritte pro Tag lindern Depressionen – das belegen mehrere Studien. Mehr dazu in unserem Artikel.

Bild: © Pexels

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