Neue Regeln für Solarspeicher – EEG-Förderung bleibt, auch E-Autos können künftig Strom zurückspeisen

Solarstrom und günstiger Netzstrom dürfen sich künftig einen Speicher teilen. Bei zurückgespeistem Netzstrom können zudem Umlagen und Netzentgelte entfallen.

Solarstrom, Netzstrom und E-Auto: Neue Regeln sollen das Zusammenspiel erleichtern.

Solarstrom, Netzstrom und E-Auto: Neue Regeln sollen das Zusammenspiel erleichtern. © Unsplash

Mittags scheint die Sonne, Millionen Solaranlagen produzieren Strom – und manchmal gibt es davon so viel, dass die Preise an der Strombörse stark fallen. Einige Stunden später ist die Sonne weg und Strom wird wieder knapper. Eigentlich wäre die Lösung naheliegend: Batterien laden, wenn viel und günstiger Strom vorhanden ist, und ihn später nutzen oder wieder abgeben.

Ausgerechnet bei vielen Solarspeichern war das bislang aber kompliziert. Wer für eingespeicherten Solarstrom die EEG-Förderung erhalten wollte, musste darauf achten, dass sich dieser nicht einfach mit Strom aus dem öffentlichen Netz vermischt. Die Bundesnetzagentur will diese starre Trennung nun mit neuen Regeln für Stromspeicher überwinden.

Am 1. Oktober hat die Behörde ihre Festlegung zur „Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten“, kurz MiSpeL, beschlossen. Sie regelt, wie Solarstrom und Netzstrom künftig gemeinsam in Speichern genutzt und anschließend rechnerisch wieder auseinandergehalten werden können.

Warum Netzstrom im Solarspeicher bisher zum Problem werden konnte

Bislang mussten Grünstrom und Netzstrom in Speichern streng getrennt werden, wenn die EEG-Förderung erhalten bleiben sollte. Die Förderung konnten nur reine Grünstromspeicher erhalten.

Wurde zusätzlich Strom aus dem Netz gespeichert, entfiel nach der bisherigen Ausschließlichkeitsoption die Förderfähigkeit für die gesamte Netzeinspeisung aus dem Mischspeicher. In der Praxis werden Speicher deshalb häufig so betrieben, dass sie entweder keinen Netzstrom aufnehmen oder gespeicherten Strom nicht wieder ins Netz einspeisen.

Damit bleibt ein großer Teil ihrer Möglichkeiten ungenutzt. Eine Batterie könnte beispielsweise in Stunden mit niedrigen Strompreisen und hoher Wind- und Solarstromproduktion zusätzlich Strom aus dem Netz aufnehmen. Wird Strom später knapp und teuer, könnte sie ihn wieder abgeben.

Zwei neue Möglichkeiten für Batteriespeicher

MiSpeL führt dafür zwei Modelle ein:

  • Abgrenzungsoption: Die unterschiedlichen Strommengen werden rechnerisch möglichst genau auseinandergehalten. Dafür sind in der Regel zwei Zähler vorgesehen, in bestimmten Fällen genügt einer.
  • Pauschaloption: Für Haushalte mit Solaranlagen bis 30 Kilowattpeak gibt es eine einfachere Variante. Statt jede Strommenge exakt zuzuordnen, arbeitet das Modell mit festgelegten Pauschalen und Grenzen. Dadurch soll grundsätzlich ein Zähler ausreichen.

Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Situation: Ein Speicher kann damit künftig sowohl eigenen Solarstrom als auch Netzstrom aufnehmen, ohne dass dadurch automatisch der Förderanspruch für den zwischengespeicherten grünen Strom verloren geht. Förderfähige und andere Strommengen werden anteilig bestimmt.

Auch beim zwischengespeicherten Netzstrom sind Vorteile vorgesehen. Wird zuvor aus dem Netz entnommener Strom später wieder zurückgespeist, werden diese Mengen saldiert. Dadurch müssen für den entsprechenden Netzbezug weniger Umlagen und Netzentgelte gezahlt werden.

Auch das E-Auto kann zum Stromspeicher werden

Die Regelung betrifft nicht nur Batterien im Keller. Erstmals werden auch bidirektionale Ladepunkte einbezogen. Damit können entsprechend ausgerüstete Elektroautos nicht nur Strom laden, sondern Energie aus ihrer Batterie wieder ins Haus oder ins Stromnetz abgeben.

Ein Elektroauto könnte damit ähnlich wie ein großer Heimspeicher funktionieren: Strom aufnehmen, wenn viel erneuerbare Energie vorhanden und der Preis niedrig ist, und ihn später wieder bereitstellen. Die neuen Regeln schaffen dafür einen Rahmen, in dem die verschiedenen Strommengen rechnerisch berücksichtigt werden können.

Für Haushalte mit dynamischen Stromtarifen wird das besonders interessant. Deren Strompreis verändert sich im Tagesverlauf. Ein intelligentes Energiemanagement könnte Speicher oder Auto gezielt dann laden, wenn Strom günstig ist.

Die Regeln können zudem nicht nur zusammen mit geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen genutzt werden. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind auch ungeförderte Anlagen und sogar Speicher ohne eigene Stromerzeugung vorgesehen.

Für Haushalte gelten zunächst Übergangsregeln

Die neuen Möglichkeiten stehen allerdings nicht von heute auf morgen überall zur Verfügung. Netz- und Messstellenbetreiber erhalten eine Übergangszeit bis Ende September 2027. Während dieser Zeit kann MiSpeL bereits genutzt werden, wenn Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zustimmen.

Bei der für kleine Solaranlagen besonders interessanten Pauschaloption gibt es eine weitere Einschränkung: Die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die Europäische Kommission steht noch aus.

Für Besitzer einer PV-Anlage bedeutet die Entscheidung deshalb nicht, dass sie ihren Speicher ab sofort einfach nachts mit billigem Netzstrom laden und diesen anschließend als geförderten Solarstrom verkaufen dürfen. Gerade das soll die rechnerische Trennung verhindern.

Die Richtung ist dennoch klar: Speicher sollen nicht länger nur überschüssigen Strom vom eigenen Dach für den Abend aufbewahren. Sie sollen flexibler darauf reagieren können, wann im gesamten Stromsystem viel oder wenig Energie vorhanden ist.

Kurz zusammengefasst:

  • Neue Regeln für Stromspeicher: Solar- und Netzstrom dürfen künftig gemeinsam gespeichert werden. Die EEG-Förderung für förderfähigen Solarstrom kann erhalten bleiben, weil die Strommengen rechnerisch getrennt werden.
  • Haushalte können Speicher flexibler einsetzen: Wird Netzstrom gespeichert und später zurückgespeist, können für diese Mengen weniger Umlagen und Netzentgelte anfallen; günstige Zeiten bei dynamischen Stromtarifen lassen sich ebenfalls nutzen.
  • Auch E-Autos werden einbezogen – aber nicht sofort überall: Bidirektional ladende Fahrzeuge können Strom zurückspeisen; Netz- und Messstellenbetreiber haben jedoch bis Ende September 2027 Zeit für die Umsetzung.

Übrigens: Nicht nur neue Regeln können die Energiewende vorantreiben – schon ein Solardach in der Nachbarschaft erhöht messbar die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Haushalte Photovoltaik installieren oder ein E-Auto kaufen. Wie stark dieser Effekt selbst in 100 Metern Entfernung noch ist, mehr dazu in unserem Artikel.

Bild: © Unsplash

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